Funk - und Fahrdienstordnung

des

Call - Cars Kraftdroschkenverein

 

Rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung

 

Wallstr. 14

45468 Mülheim a.d. Ruhr

 



Diese Funk - und Fahrdienstordnung  hat Gültigkeit für alle der Zentrale angeschlossenen Unternehmen, deren Mitarbeiter/innen und für die Mitarbeiter/innen der Funkzentrale.

 

 

Sie ergänzt die jeweils gültige Taxiordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr.

 

 

 

  1. Oberstes Ziel muss immer sein, durch eine reibungslose und schnelle Abwicklung der Aufträge unsere Kunden höflich, korrekt,

      zuverlässig und schnell zu bedienen. Wir sind im Dienstleistungsgewerbe tätig.

 

  1. Die Teilnahme an der Auftragsvermittlung und Ausführung erfordert ständige gegenseitige Rücksicht.

 

3.      Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

 

 

 

Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Funk- und Fahrdienstordnung so werden gegen ihn Ordnungsmaßnahmen nach dem vom Vorstand

erstellten gültigen Ordnungsmaßnahmenkatalog verhängt.

 

 

Alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen ob bekannten oder unbekannten Anweisung werden durch diese Funk - und Fahrdienstordnung  ersetzt.

 

 

 

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

 

 

Mülheim an der Ruhr, den 09.01.2007

 

Der Vorstand des Call-Cars Kraftdroschkenvereins